Allgemeine
Geschäftsbedingungen 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Fastenwandern Bremen, Silke Hess Heilpraktikerin

FÜR WEN GELTEN DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN?

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte  von Silke Hess, Heilkpraktikerin, Fastenwandern Bremen, nachfolgend »Veranstalterin« genannt, mit Ihrem/Ihrer Vertragspartner*in , nachfolgend »Teilnehmer*in« genannt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Kunden*in gelten nicht.

§1 ANMELDUNG, VERTRAG

Die Anmeldung erfolgt über das Buchungsformular, oder formlos per E-Mail. Wenn der/die Teilnehmer*in einen Termin bucht, bekommt er/sie von der Veranstalterin eine E-Mail-Bestätigung und ist verbindlich angemeldet. Die Rechnung wird unverzüglich als E-Mail-Anhang zugesendet. 

Die Teilnahmegebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Name: Silke Hess
Bank:   Sparkasse Bremen
Kto:     10382968
BLZ:     29050101
IBAN:   DE08 290501010010382968
BIC:      SBREDE22XXX

§2 LEISTUNG

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots, sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.

Anreise und Abreise ist nicht Bestandteil des Seminars und erfolgt auf eigene Kosten.

Leistungen, die von dem/der Teilnehmer*in während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommenen werden, bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung.

Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen.

Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises vor Beginn der Fastenwoche, besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

§3 RÜCKTRITT DURCH DEN/DIE TEILNEHMER*IN

Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch den Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, per Mail. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist nicht möglich. »Fastenwandern Bremen« ist ein Dienstleistungsunternehmen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit spezifischer Terminvergabe. Dadurch besteht nach §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht seitens des Teilnehmenden.
Sollte der/die Teilnehmer*in von der Fastenwoche zurücktreten, kann er/sie den Kurs jederzeit weiter-verschenken. Die bereits bezahlte Teilnahme kann also auf eine andere Person übertragen werden.

§4 RÜCKTRITT DURCH DIE VERANSTALTERIN

Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer*innenzahl von 4 Teilnehmenden aus, so wird der/die Teilnehmer*in  spätestens 10 Tage vor Kursbeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten (z.B. Krankheit), hat die Veranstalterin die Teilnehmenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

Die Teilnehmenden erhalten den bereits bezahlten Seminarpreis zurück.

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmender, ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung durch die Kursleiterin, die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

§5 KÖRPERLICHE ANFORDERUNGEN

Das Fastenwandern dient der Gesundheitsvorsorge und ist für Gesunde gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Voraussetzung für die Teilnahme beim Fastenwandern ist somit die gesundheitliche Eignung der Teilnehmenden für das Fasten und für die Wanderung (täglich ca. 3 -4 Stunden). Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Jeder Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung, dass er/sie gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er/sie vorher seinen/ihren Arzt oder seine/ihre Ärztin zu konsultieren.

Eine Pflicht zum Einschreiten der  Veranstalterin besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist.

Der Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmende bedeuten würde.

§6 HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, VERJÄHRUNG

Jeder Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung, dass er/sie selbst die volle Verantwortung für sein/ihr eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt und, dass er/sie ausreichend versichert ist.

Die Veranstalterin haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung.

Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung der Veranstalterin dem Teilnehmenden zustehender Anspruch auf Schadensersatz, wird zugunsten der Veranstalterin dahingehend begrenzt, dass die Veranstalterin haftet,

1. in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden 
2. dem Grunde nach, bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
3. außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;
4. Der Höhe nach haftet din Veranstalterin im Falle 2. und 3. nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht.

Ansprüche des Teilnehmenden verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Kursende. Von der Verjährung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung, hier gilt die gesetzliche Verjährung. Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz) sowie deliktische Ansprüche sind von dem Teilnehmenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fastenwoche unter der Adresse

Fastenwandern Bremen
Silke Hess 
Heilpraktikerin
Erhard-Rudolph-Weg 3
28357 Bremen

Tel.: +49  421 847 33 507
www.fastenwandern-bremen.de

anzumelden (Ausschlussfrist).

Nach Ablauf dieser Frist kann ein/eine Teilnehmer*in diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Geltendmachung der Ansprüche unverzüglich nachgeholt hat.

§7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Unsere AGB gelten für Veranstaltungen in Bremen. Gerichtsstand ist Bremen, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 

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